Gesetzliche Betreuung

Betreuungsbehörde als Anlaufstelle

Die Betreuungsbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der gesetzlichen Betreuung ergeben. Sie berät auch zu betreuungsvermeidenden Hilfen und rechtlicher Vorsorge (Vorsorgevollmacht).

Die Betreuungsbehörde ist außerdem dafür zuständig, Berufsbetreuer:innen zu registrieren, und – neben den Betreuungsvereinen – ehrenamtliche Betreuer:innen zu gewinnen und bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Ebenso werden Vorsorgebevollmächtigte von Betreuungsvereinen und der Betreuungsbehörde unterstützt und beraten.

Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, das Gericht im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zu unterstützen, indem sie über die persönlichen Lebensumstände des betroffenen Menschen einen Sozialbericht erstellt und dem Gericht einen Betreuervorschlag unterbreitet.

Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn ein Volljähriger seine rechtlichen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht eigenständig besorgen kann und wenn diese Angelegenheiten nicht durch eine:n Bevollmächtigte:n oder andere Hilfen, ohne gesetzliche Vertretung, genauso gut erledigt werden können (s. §1814 BGB ff).

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Eine gesetzliche Betreuung können die Betroffenen selbst, Verwandte, Freund:innen oder Mitarbeiter:innen von Einrichtungen und Behörden schriftlich beim örtlichen Betreuungsgericht anregen.